*Satzung des Stadtverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg und Umgebung*
*§ 1 Präambel*
Der Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg und Umgebung ist eine Regionalgruppe im Sinne von § 8 Abs. 4 der Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen und ist eine Untergliederung des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsachsen.
Der Stadtverband Freiberg und Umgebung möchte Mitglieder des Kreisverbandes mit Wohnsitz in den Städten Freiberg, Brand-Erbisdorf und Großschirma sowie den Gemeinden Bobritzsch, Halsbrücke, Hilbersdorf, Lichtenberg/Erzgeb. Oberschöna, Reinsberg und Weißenborn/Erzgeb. aktiv in die kommunalpolitische Arbeit einbeziehen.
*§ 2 Name und Tätigkeitsgebiet*
Die Regionalgruppe trägt den Namen Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg und Umgebung, Kurzbezeichnungen sind Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg und GRÜNE Freiberg.
*§ 3 Mitgliedschaft im Stadtverband über Kreisverband*
Mitglied des Stadtverbandes Freiberg und ist jede natürliche Person, welches satzungsgemäßes Mitglied des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsachsen ist und seinen Wohnsitz in der Stadt Freiberg oder den in § 1 weiteren benannten Gemeinden hat.
Für die Aufnahme als Mitglied, die Rechte und Pflichten als Mitglied und das Ende einer Mitgliedschaft ist die Satzung des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsachsen in der jeweiligen Fassung verbindlich.
*§ 4 Freie Mitarbeit*
Der Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg ist offen für die Mitarbeit und kommunalpolitische Mitwirkung interessierter Menschen, die mit den politischen Grundsätzen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sympathisieren.
*§ 5 Organe*
Organe des Stadtverbandes sind
- die Mitgliederversammlung und
- der Stadtvorstand
*§ 6 Die Mitgliederversammlung*
Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Stadtverbandes. Sie wählt den Stadtvorstand, nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Stadtvorstandes entgegen und entscheidet über die Entlastung.
Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Anwesenheit von mindestens einem Fünftel der Mitglieder, mindestens jedoch sechs, mit 2/3-Mehrheit über die Satzung.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder fünf Werktage vor der Versammlung textlich unter Angabe des Ortes, der Zeit und eines Vorschlages zur Tagesordnung eingeladen wurden und mindestens fünf Mitglieder des Stadtverbandes anwesend sind.
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Sie ist auch einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder des Stadtverbandes dies beantragen. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen.
*§ 7 Der Stadtvorstand*
Der Stadtvorstand besteht aus drei bis fünf Personen. Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre.
Der Stadtvorstand hat die Aufgaben,
- den Stadtverband nach außen zu vertreten
- die Mitgliederversammlungen vorzubereiten,
- politische Diskussionen und Aktionen zu organisieren,
- gegenüber den Mitgliedern und dem Kreisverband Rechenschaft nach Maßgabe der Gesetze zu legen,
- mindestens einmal jährlich gegenüber den Mitgliedern politisch und finanziell Rechenschaft abzulegen.
- den Stadtverband gegenüber dem Kreisverband Mittelsachsen zu vertreten.
Der Stadtvorstand verteilt seine Aufgaben intern, lediglich die Position des Schatzführers / der Schatzführerin und der Vorstandssprecherin und der Vorstandssprecherin wird von der Mitgliederversammlung in gesonderter Wahl festgelegt.
Der Stadtvorstand wird gesetzlich vertreten durch die Vorstandssprecherin / die Vorstandssprecher oder einem weiteren Vorstandsmitglied als Vertreter der Vorstandssprecherin / des Vorstandssprechers.
Der Vorstand soll zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden.
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§ 8 Auflösung*
Der Stadtverband löst sich auf, wenn nach schriftlichem Antrag eine 2/3-Mehrheit in einer Mitgliederversammlung des Stadtverbandes die Auflösung befürwortet.
Das Vermögen des Stadtvorbandes geht in diesem Fall auf den Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsachsen über.
*§ 9 Inkrafttreten der Satzung*
Diese Satzung tritt mit Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Inkraftsetzung durch Mitgliederversammlung am 22.09.2011