*Satzung des Stadtverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg*


*§ 1 Präambel*
Der Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg ist eine Regionalgruppe im Sinne von § 8 Abs. 4 der Satzung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen und ist eine Untergliederung des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsachsen.


*§ 2 Name und Tätigkeitsgebiet*
Die Regionalgruppe ist ein Gebietsverband der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, trägt den Namen Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg und außerdem die Kurzbezeichnungen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg und GRÜNE Freiberg. Das Tätigkeitsgebiet der Regionalgruppe ist die Stadt Freiberg und die Umgebung.


*§ 3 Mitgliedschaft im Stadtverband über Kreisverband*
Mitglied des Stadtverbandes Freiberg und ist jede natürliche Person, welches satzungsgemäßes Mitglied des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsachsen ist und seinen Wohnsitz in der Stadt Freiberg hat. Weiterhin können Mitglieder des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsachsen, die nicht in Freiberg wohnen, auf Antrag Mitglied werden. Für die Aufnahme als Mitglied, die Rechte und Pflichten als Mitglied und das Ende einer Mitgliedschaft ist die Satzung des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsachsen in der jeweiligen Fassung verbindlich.


*§ 4 Freie Mitarbeit*
Der Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiberg ist offen für die Mitarbeit und kommunalpolitische Mitwirkung interessierter Menschen, die mit den politischen Grundsätzen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sympathisieren.


*§ 5 Organe*
Organe des Stadtverbandes sind
- die Mitgliederversammlung und
- der Stadtvorstand


*§ 6 Die Mitgliederversammlung*
Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Stadtverbandes. Sie wählt den Stadtvorstand, nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Stadtvorstandes entgegen und entscheidet über die
Entlastung. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit 2/3-Mehrheit über die Satzung.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder zwei Wochen vor der Versammlung textlich unter Angabe des Ortes, der Zeit und eines Vorschlages zur Tagesordnung eingeladen wurden und mindestens fünf Mitglieder des Stadtverbandes anwesend sind.

Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Sie ist auch einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder des Stadtverbandes dies beantragen. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen.

*§ 7 Der Stadtvorstand*

Der Stadtvorstand besteht aus drei bis fünf Personen. Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre.

Der Stadtvorstand hat die Aufgaben,

- den Stadtverband nach außen zu vertreten

- die Mitgliederversammlungen vorzubereiten,

- politische Diskussionen und Aktionen zu organisieren,

- gegenüber den Mitgliedern und dem Kreisverband Rechenschaft nach Maßgabe der Gesetze zu legen,

- mindestens einmal jährlich gegenüber den Mitgliedern politisch und finanziell Rechenschaft abzulegen.

- den Stadtverband gegenüber dem Kreisverband Mittelsachsen zu vertreten.

Der Stadtvorstand verteilt seine Aufgaben intern, lediglich die Position der/des Schatzmeister*in und der/des Vorstandssprecher*in und der Vorstandssprecherin wird von der Mitgliederversammlung in gesonderter Wahl festgelegt. Der Stadtvorstand wird gesetzlich vertreten durch die Vorstandssprecher*innen oder einem weiteren Vorstandsmitglied als Vertreter*in der Vorstandssprecher*innen.

*§ 8 Auflösung*

Der Stadtverband löst sich auf, wenn nach schriftlichem Antrag eine 2/3-Mehrheit in einer Mitgliederversammlung des Stadtverbandes die Auflösung befürwortet. Das Vermögen des Stadtvorbandes geht in diesem Fall auf den Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelsachsen über.

*§ 9 Inkrafttreten der Satzung* Diese Satzung tritt mit Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.


§ 10 Übergangsbestimmung

Abweichend von § 3 müssen Mitglieder, die bis zum 13.12.2022 Mitglied geworden sind, keinen Antrag stellen, um zum Stadtverband zu gehören. Inkraftsetzung durch Mitgliederversammlung am 20.04.2023

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